Die Pflege von Angehörigen ist sowohl körperlich als auch finanziell anspruchsvoll. Allerdings können die Kosten für ambulante Pflege und Betreuung außerhalb des Haushalts steuerlich abgesetzt werden. Der Bundesfinanzhof erlaubt Personen, die aus eigenen Mitteln die Pflege finanzieren, diese Kosten abzusetzen. Es gibt einen Pflege-Pauschbetrag abhängig vom Pflegegrad und der Möglichkeit, Kosten als außergewöhnliche Belastungen anzugeben.
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